Das Planungsbüro Jakob besteht seit 1999. Anfangs hauptsächlich in der Projektierung von Hochbauten tätig, wurde das Aufgabenfeld 2006 um den Bereich Gutachten und Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke erweitert. Seit 2007 gehört auch die Energieberatung (einschließlich Energieausweis) zum Leistungsumfang.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Bausachverständigenbüro Bräutigam ergänzt seit 2008 die Thematik Gutachten für Bauschäden das Leistungsspektrum.
Projektierung von Hochbauten (Bauplanung, Bauleitung, Bauüberwachung)
Dies beinhaltet die Projektierung (Planung einschließlich Statik) von Hochbauten wie Eigenheimen, Anbauten, Garagen oder Nebengebäuden. Das Leistungsangebot umfasst die komplette Abwicklung des Bauvorhabens – vom Entwurf des Projektes, über die Erstellung des Bauantrages bis hin zur Bauleitung, Baudurchführung, Bauüberwachung – und schließt auch die Nachweise für Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz mit ein.
Wertermittlungen (bebauter und unbebauter Grundstücke)
Erstellt werden Gutachten im Bau- und Immobilienbereich zur Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken zwecks Kauf, Verkauf, Erbauseinandersetzung usw.
Nutzen eines Gutachtens
Ein Wertgutachten schafft Klarheit über den Vermögenswert einer Immobilie und kann als Basis für die Verhandlungen dienen. Ein Wertgutachten gibt Sicherheit und Rückendeckung sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf einer Immobilie, wo eine Flut von Argumenten die preisliche Vorstellung nach oben bzw. auch nach unten treiben will.
Auch in Erbangelegenheiten schafft ein Verkehrswertgutachten hier Klarheit über die jeweiligen Ansprüche.
Mitunter ist die Festsetzung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer gegenüber dem Finanzamt neu argumentierbar und kann unter Umständen Steuern sparen helfen.
Kosten
Das Honorar für Gutachten basiert auf der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Das detailierte Honorar wird vorab in einem Vertrag schriftlich vereinbart.
Anfragen zur Gutachtenerstellung bitte an: info@ib-jakob-klingenthal.de
Energieberatung, Energieausweis, Thermographie
Mit Hilfe einer Energieberatung lässt sich u.U. ein erheblicher Anteil an Energiekosten einsparen.
Der Energieverbrauches des Gebäudes wird mittels Thermographie (Wärmebildaufnahme) analysiert und Energie-Schwachstellen in der Gebäudehülle aufgespürt. Dies dient als Grundlage für die Aufstellung von Maßnahmen und Tipps zur effizienten Behebung der Schwachstellen.
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) trat am 01.10.2007 in Kraft Um Immobilien-Besitzern und Vermietern die Möglichkeit der energetischen Gebäudesanierung oder Modernisierung zu geben, wurde die verpflichtende Ausstellung der Energieausweise (bislang auch "Energiepass" genannt) für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen (Baufertigstellungsjahre bis 1965) ab dem 1. Juli 2008 festgelegt. Bei der Wahl des Energieausweises können sich alle Hauseigentümer derzeit noch den kostengünstigen Verbrauchsausweis ausstellen lassen. Es gelten folgende Regelungen für Wohngebäude:
Wer eigene Bedarfs- oder Verbrauchsausweis Miet- oder Kaufinteressenten vorlegt, hat seine gesetzliche Pflicht erfüllt. Der Ausweis ist 10 Jahre gültig.
Am 01.10.2008 endete jedoch die Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis. Seitdem können Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung nicht erreicht haben, nur noch einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.
Für größere oder neuere Gebäude besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten. Als Ausnahme gilt: Bei Beantragung von Mitteln aus staatlichen Förderprogrammen ist ein Bedarfsausweis vorzulegen.
Für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr ab 1966 sind Ausweise seit dem 1. Januar 2009 Pflicht. Falls keine Modernisierung geplant ist, empfiehlt es sich, hier den kostengünstigen Verbrauchsausweis ausstellen zu lassen.
Weitergehende Informationen auf Anfrage.
Sickertest
Sickertests werden durchgeführt im Zuge der Errichtung von Kleinkläranlagen. Hinweis: Die Errichtung von vollbiologischen Kleinkläranlagen ist förderfähig.
Beweissicherungsgutachten / Dokumentationen
Beweissicherungsgutachten (nach §485 Zivilprozessordnung) dienen als Grundlage für die Klärung von Haftungsfragen, die Abwehr oder das Durchsetzen von Ansprüchen auf Schadenersatz und Festsetzung von Entschädigungen. Dazu werden im Vorfeld von Baumaßnahmen Bestandsdokumentationen der vorhandenen Bausubstanz angefertigt.
Gutachten können erstellt werden:
- im Auftrag von Eigentümern/Besitzern bestehender baulicher Anlagen mit dem Ziel der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Bauunternehmen oder Bauherren benachbarter Grundstücke.
- Im Auftrag der am Bau Beteiligten zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (Bei Bedarf werden Zuarbeiten anderer Fachingenieure (z.B. Baugrundgutachten, chem. Untersuchungen) eingeholt
Schon beim Verdacht einer Auseinandersetzung mit Beteiligten sollte eine Beweissicherung beauftragt werden um den ursprungszustand gerichtsfest dokumentieren zu können. Ein Versäumnis an dieser Stelle kann später unter Umständen nicht wiedergutgemacht werden.
Abgeschlossenheitsnachweise
Abgeschlossenheit bedeutet im weitesten Sinne die Grenze zwischen
Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum innerhalb der Wohnanlage und des
Grundstücks. Voraussetzung für die Eintragung in das Grundbuch ist also der Nachweis der
Abgeschlossenheit mit Hilfe der Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Gutachten für Bauschäden
Bei Bauschäden verschiedenster Art sollte zwecks fachlich fundierter Abklärung ein Zertifizierter Gutachter für Bauschäden beauftragt werden.
Die Erstellung von Gutachten für Bauschäden verschiedenster Art erfolgt durch:
Bausachverständigenbüro Bräutigam
Herr Alexander Bräutigam
Zertifizierter Gutachter für Bauschäden/Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Ranspacher Straße 21
07952 Oberreichenau